Kollegiumstagung in Loccum
Abweichend von den Vorjahren findet in diesem Jahr unsere Kollegiumstagung in Loccum bereits in der Woche vor dem Buß- und Bettag statt. Wir starten am kommenden Mittwoch (15.11.) nach der vierten Unterrichtsstunde und kehren am Donnerstag (16.11.) im Nachmittagsbereich zurück, d.h. der Donnerstag ist ein unterrichtsfreier Studientag für die Schüler*innen, die dann zu Hause ihre Aufgaben bearbeiten sollen. Thematisch machen wir uns in Loccum an die Arbeit und überprüfen die Vollständigkeit bzw. Aktualität verschiedener Konzepte, von der Schulentwicklung (Steuergruppe) über die Themen "Gesundheit" und "Gesprächskultur" bis hin zur Frage der Rhythmisierung unter den Bedingungen von G9.
Andacht am Buß- und Bettag
Dieses Jahr feiern wir den Buß- und Bettag (22.11.) mit einer Andacht in der ersten Unterrichtsstunde. In zwei Durchgängen (8.00 Uhr bis 8.20 Uhr, 8.30 Uhr bis 8.50 Uhr) werden alle Schüler*innen an dieser Andacht teilnehmen. Ein Bläserensemble unter der Leitung von Frau Schrewe sorgt gemeinsam mit Fanny Sommerfeld für die musikalische Umrahmung, während unser Schulpastor, Herr Drösemeyer, zusammen mit der Klasse 7E1 die liturgische Gestaltung der Andacht übernimmt.
Vertretungssituation
Seit Mitte Oktober bzw. abAnfang November fallen insgesamt drei Lehrkräfte (mit den Fächern Deutsch, Religion, Englisch, Mathematik und Physik) krank-
heitsbedingt aus. Insgesamt beträgt der Umfang 33 Zeitstunden (das entspricht knapp zwei Lehrerstellen) und betrifft sowohl die Jahrgänge 5-10 als auch die Qualifikationsphase.
In den jeweiligen Klassen und Fächern werden diese Stunden jeweils von einer
Fachlehrkraft dauerhaft vertreten, allerdings ist dies nicht in vollem Umfang möglich. Für die Oberstufe wird der Ausfall teils durch Verteilung auf Parallelkurse, teils durch eine dauerhafte Vertretung kompensiert. Teilweise musste dafür der Unterricht an anderen Stellen in moderatem Umfang gekürzt werden, da nur so eine Vertretung durch Fachlehrkräfte zu gewährleisten ist. Zurzeit ist nicht absehbar, wie lange die Vertretungen und Kürzungen nötig sein werden, wir planen zunächst bis zu den Weihnachtsferien.
Henning Lühken
Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern
In den letzten Jahren hat eine Reihe von Schülerinnen und Schülern während des 10. Jahrgangs eine längere Zeit im Ausland verbracht und dort die Schule besucht. Wer dies für die Zukunft plant, muss bitte Folgendes beachten:
Längere Auslandsaufenthalte dürfen nur noch im 11. Jahrgang durchgeführt werden.
Der Grund hierfür ist folgender: Durch die Rückkehr zu G9 gehört der 10. Jahrgang wieder zu der Sekundarstufe I, an seinem Ende steht die Versetzung in die Sekundarstufe II. Diese ist notwendige Voraussetzung dafür, um überhaupt den Oberstufenunterricht besuchen zu können. Für die Einführungsphase, also den 11. Jahrgang, kann die Schulleitung auf Antrag genehmigen, dass eine Schule im Ausland mit einem gleichwertigen Unterricht besucht wird, ohne dass nach der Rückkehr ein Schuljahr wiederholt werden muss. Damit sind dann auch Ausnahmeregelungen verbunden, z.B. für die Teilnahmepflicht am Fremdsprachunterricht. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass nach dem Auslandsaufenthalt die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in bestimmten Fächern nachgewiesen wird (genauere Informationen hierzu bekommen die Schülerinnen und Schüler bei der Oberstufenkoordinatorin, Frau Schroer-Voß).
Auslandsaufenthalte nur noch im 11. Jahrgang zu genehmigen, ist auch insofern sinnvoll, als die entsprechenden Schülerinnen und Schüler keine Probleme mit der Belegung der Fremdsprachen haben werden (wer in der 10. Klasse ins Ausland geht und dort keinen Lateinunterricht belegen kann, muss evtl. im 11. Jahrgang dort wieder einsteigen, anderenfalls hat er nicht einmal das Kleine Latinum erreicht) und auch im naturwissenschaftlichen Unterricht (alle drei Naturwissenschaften sind im 11. Jahrgang Pflicht!) weniger Schwierigkeiten haben.
Ulrike Schroer-Voß
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