Am Mittwoch, 06.11.2024, konnte unser Schulhund Bruno ausnahmsweise einmal nicht in der AG mit anwesend sein, obwohl er dort sonst immer im Mittelpunkt steht. Denn an diesem Tag bekamen wir Besuch von Frau Fleßner vom Blinden- und Sehbehindertenverband Hannover und ihrem Blindenführhund Folke.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde erzählte Frau Fleßner uns, dass die ersten Blindenführhunde in Deutschland in Folge des ersten Weltkriegs in Oldenburg an Menschen übergeben wurden, die durch Kriegsverletzungen erblindet waren und dass es heutzutage in Deutschland ca. 2000 Blindenführhunde gibt. Es gibt bestimmte Rassen, die sich besonders dafür eignen, z.B. Labradore, Golden Retriever, Königspudel und Schäferhunde, aber auch mittelgroße Mischlinge, was daran liegt, dass ein Blindenführhund eine bestimmte Größe haben sollte, um gut führen zu können. Nachdem der Hund geboren ist, bleibt er wie alle Zuchthunde erst einmal ca. acht Wochen bei seiner Mutter und kommt dann in eine Patenfamilie, wo er sozialisiert wird und den Grundgehorsam lernt. Nur wenn der Hund im Alter von ungefähr einem Jahr eine gesundheitliche Prüfung besteht, wird er anschließend zu einem Blindenführhund ausgebildet, da diese Ausbildung sehr teuer ist und man vermeiden möchte, dass ein ausgebildeter Hund dann doch nicht oder nur kurz zum Einsatz kommen kann. Diese Ausbildung ist sehr intensiv und dauert ca. ein Jahr.

Anschließend kann der Blindenführhund an eine blinde Person vermittelt werden. Allerdings braucht diese vorher eine Bescheinigung des Arztes, dass sie wirklich blind und in der Lage ist, einen Hund zu halten und sich um ihn zu kümmern. Außerdem muss die Person mit dem Langstock ein so genanntes Mobilitätstraining absolviert und die Prüfung am Ende bestanden haben. Dazu muss auch die Krankenkasse einverstanden sein, dass die blinde Personen einen Blindenführhund als Hilfsmittel bekommt, denn die Krankenkasse übernimmt alle Kosten für den Hund von seiner Geburt an bis er aus dem Blindenführhunddienst ausscheidet. Im Alter von 10 Jahren muss der Hund „in Rente“ gehen oder kann auf Antrag noch ein bis zwei Jahre länger arbeiten – das hängt vom gesundheitlichen Zustand des Hundes ab. Anschließend kann er entweder bei der blinden Person verbleiben (ohne weiter als Blindenführhund zu arbeiten) oder er wird in eine andere Familie vermittelt.

Folke ist jetzt fünf Jahre alt und führt Frau Fleßner seit zweieinhalb Jahren. Wir konnten Folke ausgiebig streicheln und bei einer kleinen Demonstration auf dem Schulhof erleben, wie er Frau Fleßner um Hindernisse herumführt und wie er ihr z.B. Treppen anzeigt. Außerdem durften wir viele Fragen zu Folke und zu dem Leben mit der Blindheit stellen und haben von Frau Fleßner einige Materialien bekommen, mit Hilfe derer wir uns weiter informieren können. Wir konnten uns auch anschauen, wie Frau Fleßner ihre Notizen in Braille-Schrift (das ist die Punktschrift für Blinde) nutzte, um uns alle wichtigen Informationen über Blindenführhunde zu geben.

Wenn ihr einmal einer Person mit einem Assistenzhund begegnet, ist es wichtig, dass ihr, wenn ihr selber einen Hund habt, einen großen Bogen um das Mensch-Hund-Gespann macht, um den Hund nicht bei seiner Arbeit abzulenken. Wenn ihr ohne Hund unterwegs seid und der Person Fragen stellen oder Kontakt zu dem Hund aufnehmen möchtet, ist es sehr wichtig, dass ihr immer zuerst die Person fragt, die mit dem Hund unterwegs ist, ob eine Kontaktaufnahme zum Hund gerade möglich ist.

Für uns war das eine rundum gelungene und interessante Begegnung und wir wünschen Frau Fleßner und Folke alles Gute. Wir haben uns sehr gefreut, dass sich die beiden extra aus Hannover zu uns auf den Weg gemacht haben.

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