Beschluss des Schulvorstands vom 21.06.2023:

Die aktuelle Schulordnung zum Download:

 

Grundlegende Regeln des Zusammenlebens in der Schule

 

  • Wir begegnen einander mit Respekt. Das bedeutet unter anderem, die anderen ausreden zu lassen, ihnen zuzuhören, ihrer Meinung Raum zu geben und die Verletzung ihrer Gefühle zu vermeiden.

  • Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sollen gewaltfrei beigelegt werden.

  • Alle haben das Recht auf ungestörtes Lernen und Arbeiten.
  • Das Schuleigentum und das Eigentum aller an Schule Beteiligten wird respektiert.

  • Für die Sauberkeit in der Schule sind alle verantwortlich.

 

 

Regelungen für einzelne Bereiche

Änderungen in diesem Abschnitt sind durch die Schulleitung möglich (auch ohne Beschluss des Schulvorstandes).

Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln

Wir legen Wert auf persönliche Begegnung, daher sollen digitale Endgeräte (Handys, Laptops, Tablets) in der Schule ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken oder für dringende Angelegenheiten genutzt werden. Alle öffentlichen Bereiche sind als handyfreie Zonen anzusehen. Ausnahme ist das Telemannhaus für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe; weitere Ausnahmen regeln die Lehrkräfte situativ.

Während des Unterrichts sind Handys stummgeschaltet. Die Nutzung für Unterrichtszwecke ist mit Genehmigung der Unterrichtenden zulässig.

Es ist grundsätzlich verboten, in der Schule Personen ohne deren Einwilligung zu filmen, zu fotografieren oder von ihnen Tonaufzeichnungen zu machen. Die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen ist nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zulässig.

Bei Verstößen gegen diese Regeln können Handys u. ä. vorübergehend (i.d.R. bis zum Ende des Schultages) eingezogen werden.

Für die Nutzung der Hard- und Software des Schulnetzwerks am Andreanum besteht eine eigene Nutzungsordnung (s. Homepage).

 

 

Klassenräume

Die Schülerinnen und Schüler sorgen sowohl in ihren wie auch in fremden Klassenzimmern dafür, dass die Räume sich in einem ordentlichen Zustand befinden.

 

Insbesondere ist bei der Nutzung fremder Klassenräume darauf zu achten, dass

  • alle geduldig warten, bis die jeweilige Klasse den Raum verlassen hat,
  • bei einer möglichen Umstellung die ursprüngliche Position der Tische und Stühle wiederhergestellt wird, die Tischplatten nicht bemalt oder beschädigt werden,
  • Bücher und andere Materialien, Aushänge usw. in fremden Räumen nicht beschädigt oder verlegt, private Unterlagen nicht eingesehen werden,
  • mitgebrachtes Geschirr oder Flaschen wieder mitgenommen und gegebenenfalls in die Cafeteria zurückgebracht werden.

 

Pausen und Freistunden

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 verlassen in den großen Pausen die Klassenräume, die von den Unterrichtenden abgeschlossen werden, und begeben sich nach draußen. Dies gilt nicht für Regenpausen, die durch ein akustisches Signal gekennzeichnet werden.

Der Haupthof und das Gelände neben der Turnhalle stehen für die aktive Pause zur Verfügung. Der Westhof ist Ruhezone.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen.

Störungen des Unterrichtes sind zu vermeiden. In der Mittagspause und in Freistunden stehen den Schülerinnen und Schülern Aufenthaltsbereiche (Klassenraum, Haupthof, Gelände neben der Turnhalle, FreiRaum, Eingangshalle, Cafeteria, Bibliothek) zur Verfügung. Flure und Treppen sind freizuhalten.

 

Andachtsraum

Der Andachtsraum kann als Ort der Ruhe oder für Veranstaltungen genutzt werden. Es wird dort nicht gegessen oder getrunken. Er hat eine festgelegte Bestuhlung, die nach einer Nutzung wieder aufzubauen ist.

 

 

Bibliothek

Es besteht eine gesonderte Benutzungsordnung für die Bibliothek:

 

Cafeteria

Die Cafeteria soll die Möglichkeit bieten, sich in freundlicher Atmosphäre zu stärken, zu unterhalten oder zu lernen.

Damit alles reibungslos funktioniert, ist hier an Folgendes zu denken:

  • rücksichtsvolles und geordnetes Verhalten
  • alle Abfälle entsorgen und die Tische sauber hinterlassen
  • Geschirr in die Cafeteria zurückbringen
  • gemäßigte Lautstärke während der Unterrichtszeit
  • Tischordnung beim Verlassen der Cafeteria wiederherstellen

 

FreiRaum

Hier verhalten sich alle so, dass ein entspanntes Miteinander möglich ist und die Einrichtung und Spielmöglichkeiten noch möglichst vielen Generationen von Schülerinnen und Schülern Freude bereiten.

 

Toiletten

Die Sorge für Sauberkeit und eine bestimmungsgemäße Nutzung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Die Intimsphäre von Mitschülerinnen und Mitschülern wird respektiert.

 

Turnhalle

Das Sporthallengebäude darf nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Übungsleitung betreten werden, um Gefahren und Beschädigungen vorzubeugen.

Alle Eingänge müssen nach dem Unterricht verschlossen sein. Insbesondere die Tür in Richtung Sportplatz ist am Ende des Nachmittagsunterrichts zu überprüfen.

Die Sporthalle darf nur mit geeigneten Hallensportschuhen genutzt werden.

Der Geräteraum wird nur zum Transport von Geräten betreten. Alle, die die Geräte nutzen, sind verantwortlich für die Ordnung in Geräteräumen und Schränken und tragen Sorge dafür, dass diese keinen Schaden nehmen und die Nachfolgenden ungehindert Zugang zu den Geräten haben.

Unterrichtende und Übungsleitende tragen die Verantwortung für ihre Gruppen und nehmen eine entsprechende Einweisung in die Räumlichkeiten und die Geräte vor.

Auch Kleingeräte wie Bälle, Bänder, Tischtennis- bzw. Badmintonschläger sind adäquat zu behandeln und Beschädigungen und Verluste durch Überprüfung der Gerätemenge zu vermeiden.

 

Parkplatz

Der Schulparkplatz am Hagentorwall ist während der Unterrichtszeit ausschließlich für Lehrkräfte und Mitarbeitende vorgesehen.

Eltern fahren aus Sicherheitsgründen zum Bringen und Abholen ihrer Kinder nicht auf den oberen Abschnitt des Hagentorwalls und den Parkplatz.

Ab 14.00 Uhr steht der Parkplatz auch Schülerinnen und Schülern, Eltern und Teilnehmenden von Aktivitäten im Schulgebäude und in der Sporthalle zur Verfügung.

Am Samstag und Sonntag ist der Parkplatz geschlossen zu halten.

Der Parkplatz auf dem Hof des Telemannhauses wird während der Unterrichtszeit ausschließlich von den Lehrkräften genutzt, denen dort ein Platz zugewiesen ist. Die Zuweisung erfolgt durch die Mitarbeitendenvertretung.

 

Umgang mit Konflikten

Überall dort, wo Menschen miteinander umgehen, entsteht Gesprächsbedarf. Auch in einer Schulgemeinschaft treffen unterschiedliche Auffassungen, Meinungen und Erwartungen aufeinander. Diese ins Gespräch zu bringen, Gemeinsamkeiten wahrzunehmen und Unterschiede zu erkennen, um ggf. Konflikte zu klären und Lösungen zu finden, ist uns wichtig. Grundsätzlich gilt dabei: Wir sprechen miteinander, nicht übereinander, denn Rückmeldungen und Anfragen geben die Möglichkeit, eigenes Verhalten anders wahrzunehmen, und bergen eine Chance zur Weiterentwicklung unserer Schule.

Ein konstruktiver, klarer Umgang braucht einheitliche, transparente Abläufe; dafür haben wir einen Instanzenweg, der im Bedarfsfall einzuhalten ist, sowie Orientierungshilfen für die Prozessgestaltung (Kontaktaufnahme, Gesprächsgestaltung, Ergebnisformulierung) auf der Homepage hinterlegt.

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Und hier die Schulordnung zum Download:

  

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